Brüssel/London | Großbritannien wird selbst nach einem Austritt aus der EU dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören.

„Das Land ist Vertragspartei des EWR-Abkommens und bleibt es auch nach einem EU-Austritt“, sagte der Bremer Rechtsanwalt Hanspeter Daragan dem „Spiegel“. Der EWR wurde 1992 gegründet, um die Beziehungen zwischen den EU-Ländern und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA zu regeln.

Die EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein verpflichteten sich in dem völkerrechtlichen Vertrag zusammen mit der EU, Grundfreiheiten wie die Freizügigkeit bei der Wahl des Wohnsitzes oder des Arbeitsplatzes untereinander zu gewähren. Beispielsweise kann ein EU-Bürger jederzeit in Norwegen arbeiten. Die Briten müssten also neben der EU auch mit den anderen EWR-Mitgliedern über einen Austritt verhandeln, wenn sie die Versprechen der Brexit-Befürworter erfüllen wollten.

Der EU-Austritt wurde beim Referendum am 23. Juni beschlossen.

Autor: dts