Brüssel | Die EU hilft Presseverlagen und Musikindustrie: Sie sollen das Recht bekommen, für ihre von Google, Facebook oder Youtube verbreiteten Inhalte 20 Jahre lang eine Vergütung einzufordern. „Wir wollen 20 Jahre Leistungsschutz. Verleger bekommen damit die Möglichkeit, auch dann eine Entschädigung einzufordern, wenn sie ihre Inhalte erst Jahre später bei Google oder auf einer anderen Internetplattform entdecken“, sagte ein hochrangiger EU-Beamter dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe).

Die EU-Kommission geht damit deutlich über die deutschen Vorschriften hinaus. Im deutschen Recht ist nur ein Leistungsschutz von einem Jahr für Online-Inhalte vorgesehen. Der neue EU-Leistungsschutz ist ein Element eines Gesetzentwurfs zum Urheberrecht, den EU-Kommissar Günther Oettinger am 21. September vorlegen will.

Ihm zufolge sollen Internetunternehmen wie Google dazu verpflichtet werden, mit Rechteinhabern „Verträge über die Nutzung ihrer Inhalte abzuschließen“, heißt es in einem mehr als 180 Seiten starken Arbeitsdokument der EU-Kommission, das dem „Handelsblatt“ vorliegt. Für Verleger eröffne dies die Möglichkeit, „eine Entlohnung für die Nutzung ihrer Inhalte zu bekommen“. Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage streiten schon seit Jahren mit Google, weil der Internetkonzern für deutsche Presseauszüge nicht zahlen will, die er auf der Suchmaschine verbreitet.

Autor: dts