Berlin | Die Bundesregierung will den sogenannten Grauen Finanzmarkt grundlegend regulieren. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat daher jetzt in seinem Haus ein Eckpunkte-Papier mit Regulierungsschritten erarbeiten lassen, das der „Welt“ vorliegt. Die zehn Punkte in diesem Schreiben sehen vor, die Anbieter auf diesem bislang weitgehend unregulierten Markt deutlich enger an die Kandare zu nehmen.

Dem Finanzminister geht es dabei vor allem um einen besseren Verbraucherschutz. Insbesondere die Finanzaufsicht BaFin soll deutlich erweiterte Befugnisse erhalten. In einem Schreiben vom 9. Mai präsentieren Schäubles Fachleute Vorschläge, die das Geschäft transparenter machen sollen.

Die Finanzaufsicht BaFin erhält dafür deutlich erweiterte Rechte gegenüber den Anbietern bislang unregulierter Produkte. „Die BaFin wird befugt, auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Graumarktprodukten zu veröffentlichen und auf Anbieter hinzuweisen, die Auskunftsgesuchen der BaFin nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind.“ Das Ministerium verspricht sich davon ausdrücklich eine „Prangerwirkung“, die es den Anlegern erlaube, sich über die Vorgeschichte eines Anbieters ein Bild zu machen.

Die Überlegung dahinter: Die Drohung mit dem „Pranger“ übe Druck auf die Anbieter aus, sich von vornherein an die Regeln zu halten. Das Ministerium geht allerdings noch weiter: Der Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes werde so weit gefasst, dass Anbieter den Anlegerschutzvorgaben nicht mehr durch Umgehungsstrukturen ausweichen können. „Die Vorgaben gelten künftig für möglichst alle denkbaren, bei wirtschaftlicher Betrachtung gleichwertigen Konstruktionen von Anlageprodukten.“

Zudem sollen Wertpapierprospekte künftig nur noch für ein Jahr gültig sein. Will ein Anbieter weiteres Kapital am Markt einwerben, „bedarf es daher einer neuen Prospektprüfung durch die BaFin“. Damit sollen die Prospekte stets auf einem einigermaßen aktuellen Stand gehalten werden. Im Prospekt soll künftig auch das Fälligkeitsdatum früher eingegangener finanzieller Verpflichtungen – etwa von Genussrechten, Genussscheinen und Nachrangdarlehen – stehen. Das Ministerium will damit verhindern, dass mit den Anlagegeldern Schneeballsysteme finanziert werden. Die Emittenten werden außerdem verpflichtet, im Prospekt personelle Verflechtungen mit verbundenen Unternehmen anzugeben. Anbietern, denen mit diesen Maßnahmen nicht beizukommen ist, droht künftig als Ultima Ratio ein Vertriebsverbot. Die BaFin soll das Recht bekommen, diese Vertriebsverbote gegenüber Privatanlegern für zu komplexe und intransparente Produkte einzuführen, schreiben Schäubles Mitarbeiter. In weniger gravierenden Fällen soll die BaFin zumindest ein Werbeverbot für den Direktvertrieb dieser Kapitalanlagen erlassen dürfen. Setzt sich Schäuble mit seinen Vorschlägen durch, erhalten bestimmte Anlageprodukte in Zukunft darüber hinaus eine Mindestanlagezeit. Die Anleger wissen damit, dass sie eine unternehmerische Investition mit einer gewissen Dauer eingehen. Das Risiko soll ihnen damit bewusster werden. Außerdem müssen die Anleger künftig durch Unterschrift bezeugen, dass sie das Informationsblatt zu ihrer Kapitalanlage erhalten haben. Und die sogenannte Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung soll künftig die Abschlüsse der Emittenten kontrollieren. Damit soll garantiert werden, dass diese richtig sind, und in Fällen, in denen sie nicht richtig sind, sollen Fehler aufgedeckt werden.

Autor: dts