Berlin | Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Uno-Behindertenrechtskonvention mangelt es in vielen Bundesländern an den gesetzlichen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten. Dieses Fazit ziehen zwei Juristen in einer Studie für das Deutsche Institut für Menschenrechte, die in dieser Woche vorgestellt wird, berichtet der „Spiegel“. „In keinem Bundesland ist ein abschließend entwickelter Rahmen erkennbar, der den Aufbau eines inklusiven Bildungssystem gewährleisten könnte“, schreiben die Autoren.

Eindeutige Weichenstellungen fänden sich nur in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Studie des Instituts, das sich für inklusiven Unterricht einsetzt, kritisiert insbesondere Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland: Dort bestehe unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderschulpflicht, „verbunden mit weitreichenden Befugnissen der Schulaufsichtsbehörde bei der zwangsweisen Zuweisung zu einer Förderschule“.

Autor: dts