Berlin | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts gebilligt. Damit soll in Zukunft verhindert werden, dass Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen verbreitet oder verkauft werden. Daher sollen die unbefugte Herstellung oder Verbreitung solcher Aufnahmen unter Strafe gestellt werden.

Zudem sollen Sexualstraftaten künftig später verjähren. „Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der Tat auseinandersetzen zu können“, erklärte Justizminister Heiko Maas. „Wir sorgen jetzt dafür, dass die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim sexuellen Kindesmissbrauch, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren.“

Autor: dts