Berlin | Die Hinterbliebenen der deutschen Opfer der abgeschossenen Passagier-Flugzeugs MH17 wollen die Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen. Der Rechtsanwalt und Professor für Luftfahrtrecht, der drei deutsche Opferfamilien vertritt, sagte „Bild am Sonntag“: „Nach internationalem Recht ist jeder Staat für den Luftraum über seinem Staatsgebiet verantwortlich, wenn er ihn für Durchflüge öffnet.“ Könne ein Staat die Sicherheit nicht gewährleisten, müsse er seinen Luftraum sperren.

Dies sei nicht geschehen. Nach Einschätzung des Juristen hat der ukrainische Staat in Kauf genommen, dass das Leben Hunderter von unschuldigen Menschen „vernichtet worden ist“. Die Ukraine habe damit eine Menschenrechtsverletzung begangen.

Deshalb will der Anwalt für die deutschen Hinterbliebenen in etwa zwei Wochen eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Regierung der Ukraine und den Präsidenten Petro Poroschenko einreichen. Der Vorwurf lautet „Totschlag durch Unterlassen“ in 298 Fällen. Außerdem will er hohe Schmerzensgeldforderungen durchsetzen.

Er gehe von mindestens einer Million Euro pro Opfer aus. Malaysia Airlines habe den Hinterbliebenen bisher eine Vorauszahlung von 5.000 Euro geleistet und bereite eine weitere Auszahlung von 50.000 Euro pro Opfer vor, so der Berliner Jurist.

Autor: dts