Berlin | Finanzpolitiker von Union und FDP haben mit scharfer Kritik auf einen Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) reagiert, Vermögende in Deutschland höher zu besteuern. Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer, wie von dem Institut vorgeschlagen, stehe nicht zur Debatte. „SPD und Grüne werden sich beim DIW für die Wahlkampfhilfe bedanken“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach (CDU), „Handelsblatt-Online“.

„Mit wissenschaftlicher Analyse hat das nichts zu tun.“ Die deutsche Abgeltungsteuer sei bereits vergleichsweise hoch, gab der CDU-Politiker zu bedenken. Zusammen mit Soli und Kirchensteuer komme man auf rund 28 Prozent.

Dagegen würden Kapitalerträge in Europa im Schnitt mit deutlich weniger als 20 Prozent besteuert. Der FDP-Finanzexperte Volker Wissing warnte vor einem Verfassungsbruch bei dem Thema. Die Forderung des DIW nach einer höheren Abgeltungssteuer auf private Kapitalvermögen bei Beibehaltung einer niedrigeren Abgeltungsteuer auf betriebliche Kapitalvermögen sei in der Praxis „kaum durchführbar“, sagte Wissing „Handelsblatt-Online“.

Die Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen sei schon bei der Erbschaftsteuer ein Grund dafür, weshalb diese verfassungsrechtlich „sehr problematisch“ sei. „Das DIW begibt sich mit seinen steuerpolitischen Forderungen erkennbar auf einen Kollisionskurs mit der Verfassung.“ Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach hatte in einem Gastbeitrag für „Handelsblatt-Online“ für den Fall, dass Vermögende höher besteuert werden sollten, dafür plädiert, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen Liquidität und Selbstfinanzierung zu schonen.

„Hohe Kapitaleinkommen von Privatanlegern könnte man aber durchaus wieder stärker belasten als mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli“, so Bach. „So könnte man den Abgeltungsteuersatz anheben, die Kapitaleinkünfte wieder progressiv besteuern oder eine moderate Vermögensteuer oder -abgabe einführen.“ Zudem schlägt Bach vor, die „überzogenen Vergünstigungen“ für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer zu reduzieren.

Autor: dts