Karlsruhe | Die Bundesregierung darf auch künftig Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

Zugleich urteilten die Karlsruher Richter, dass die Regierung grundsätzlich Bundestags-Abgeordneten auf eine entsprechende Anfrage hin mitteilen müsse, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt oder nicht genehmigt habe.

Begründen müsse die Regierung ihre Entscheidung aber nicht. Die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul hatten vor dem Verfassungsgericht geklagt. Sie protestierten dagegen, dass der Bundestag erst im Nachhinein von bereits genehmigten Rüstungslieferungen ins Ausland erfährt.

Autor: dts