Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer derzeitigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Das entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Demnach seien die Regelungen mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes unvereinbar.

Allerdings können die Vorschriften zunächst weiter angewendet werden: Der Gesetzgeber müsse bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen, urteilten die Verfassungsrichter. Nach der bisherigen Regelung werden Erbschaften und Schenkungen dann steuerlich entlastet, wenn im Zuge des Betriebsübergangs die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden und der Betrieb über mehrere Jahre fortgeführt wird: Wer den Betrieb fünf Jahre lang fortführt und die Lohnsumme in diesem Zeitraum weitgehend stabil hält, bekommt schrittweise 85 Prozent der Steuerschuld erlassen. Bei einer Betriebsfortführung über sieben Jahre mussten bislang keine Steuer gezahlt werden. Von der sogenannten Lohnsummenklausel waren zudem Unternehmen befreit, die bis zu 20 Menschen beschäftigten.

BDI-Chef nach Urteil zur Erbschaftsteuer: Politik muss Versprechen einhalten

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo, hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer von der Politik die Einhaltung von Versprechen gefordert. „Die Politik muss jetzt ihr Versprechen einhalten, den Generationenwechsel in Familienunternehmen weiterhin zu ermöglichen. Alles andere gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze. Auch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist dies möglich“, sagte Grillo am Mittwoch. „Wir brauchen eine mittelstandsfreundliche und verfassungsfeste Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daran muss sich die Politik bei der Ausgestaltung der nun fälligen Reform messen lassen.“

Autor: dts