Köln | Am Sonntag, 13. September 2015, findet in Köln die Oberbürgermeisterwahl statt. Mit der Besetzung des Wahlausschusses für die Wahl des Kölner Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung eine weitere wichtige Weichenstellung für die im September anstehende Wahl vorgenommen. Was als nächstes auf dem Fahrplan für die Vorbereitung auf die Wahl steht, erfahren Sie hier.

Drei Beisitzer werden von der SPD gestellt, drei von der CDU, zwei von Bündnis 90/Grüne, einer von Die Linke, und einer von der FDP, so die Ratsentscheidung. Wahlvorschläge und gegebenenfalls auch erforderliche Unterstützungsunterschriften können bis zum 27. Juli 2015, 18 Uhr, eingereicht werden. Daraufhin tritt der Wahlausschuss erstmalig am 5. August 2015 zusammen, um über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden.

Am 09. August 2015 zieht die Wahlorganisation das Wählerverzeichnis aus dem Einwohnermeldesystem. So ermittelt sie die Wahlberechtigten, die eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Ab dem 14. August 2015 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt und schon ab dem 17. August haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in dem jeweiligen Bürgeramt ihres Stadtbezirks zu den dort üblichen Öffnungszeiten oder bei der Wahlorganisation wochentags bis 18.00 Uhr direkt ihre Stimme abzugeben. Diese sogenannte Direktwahl als Sonderform der Briefwahl erfreut sich eines immer größeren Zuspruchs, da sie den Vorteil der Briefwahl als beliebte Alternative zum Urnengang am Wahlsonntag mit einem unkomplizierten und bürgerfreundlichen Verfahren verknüpft, indem das Beantragen und Zurückschicken der Briefwahlunterlagen hierbei entfällt.

Briefwahlanträge müssen allerspätestens bis zum 11. September 2015, 18.00 Uhr, bei der Wahlorganisation in Köln-Kalk, Ottmar-Pohl-Platz 1, eingehen. Die Wählerinnen und Wähler sollten wissen, dass ihre per Briefwahl abgegebene Stimme nur dann gezählt werden kann, wenn ihr Wahlbrief die Wahlorganisation bis zum Wahlsonntag, dem 13. September 2015, 16.00 Uhr, erreicht.

Schon einen Tag nach der Wahl, am 14. September 2015, tagt der Wahlausschuss zum zweiten Mal. Er stellt das endgültige Wahlergebnis fest und entscheidet, wenn keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit erzielt hat, über eine Stichwahl. Sollte im ersten Wahlgang keine Kandidatin bzw. kein Kandidat eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen, findet am 27. September 2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

Spätestens nach der Stichwahl steht auf jeden Fall fest, wer neue Oberbürgermeisterin oder neuer Oberbürgermeister der Stadt Köln sein wird. Am Wahlsonntag sowie bei einer möglichen Stichwahl sollen jeweils rund 6.500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Wahlorganisation in den Wahllokalen und im Briefwahlzentrum bei der Durchführung der Wahl unterstützen.

Autor: dd