Köln | Auch vor dem Beschluss eines Doppelhaushalts 2016/2017 behält die Stadt Köln ihre regelmäßigen Abschlagszahlungen an die Freien Träger bei. Diesen Entschluß des Stadtvorstands hat Oberbürgermeisterin Henriette Reker am gestrigen Dienstag im Rat mitgeteilt.

In der Begründung ihrer Entscheidung bezog sich Reker auf Paragraph 82 der Gemeindeordnung. Dieser berechtigt Kommunen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weiter Ausgaben zu tätigen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind. Von den regelmäßigen Abschlagszahlungen profitieren unter anderem freie Träger aus dem Sozial-, Jugend und Kulturbereich.

Autor: Steffen Knieriemen-Ludwigs