Köln | aktualisiert | „Kögida“ 02 bleibt wie die erste Kundgebung stehen. Heute hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Kundgebung der „Kögida“ auf dem Bahnhofsvorplatz zulässig, der geplante Aufzug in der Innenstadt unzulässig ist. Zum Aufzug durch die Kölner Innenstadt soll es heute eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht in Münster geben.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 20 L 62/15) eine Verfügung des Polizeipräsidiums Köln zur geplanten Kögida-Demonstration am 14. Januar 2015 teilweise bestätigt. Die Begründung des Gerichtes: „Die Polizei habe nach Ansicht des Gerichts keine hinreichenden Anhaltspunkte vorlegen können, dass die Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz zu nennenswerten Beeinträchtigungen des Bahnhofs- und Bahnbetriebes führen werde. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei mit einer Teilnehmerzahl von nur rund 300 Personen zu rechnen. In der Vergangenheit seien erheblich größere Veranstaltungen ohne entsprechende Gefährdungen durchgeführt worden. Daher ist die Auflage, den Versammlungsort an die Komödienstraße zu verlegen, beanstandet worden.

Das Verwaltungsgericht hat die Verfügung des Polizeipräsidiums Köln insoweit bestätigt, als kein Aufzug stattfinden darf. Angesichts des Verlaufs der Kögida-Veranstaltung vom 05.01.2015 sei mit entsprechenden Gegenveranstaltungen und Blockaden zu rechnen. Die Polizei sei daher zu Recht davon ausgegangen, dass eine Gewährleistung des Aufzuges eine komplette Sperrrung der Innenstadt nötig machen würde. Dadurch würden die ebenfalls geschützten Interessen der Kölner Bürger und Besucher der Stadt unzumutbar beeinträchtigt werden.“

Dombeleuchtung wird nicht ausgeschaltet

Das Kölner Metropolitankapitel hat beschlossen, dass das Ausschalten der Außenbeleuchtung des Kölner Domes am 5. Januar 2015 ein einmaliges Signal bleibe. 

Für die kommenden Wochen soll auf der Bahnhofsseite des Domes ein Plakat angebracht werden, auf dem aus der »Erklärung über die Haltung der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen« des Zweiten Vatikanischen Konzils zitiert wird: »Die Kirche verwirft jede Diskriminierung eines Menschen und jeden Gewaltakt gegen ihn um seiner Rasse oder Farbe, seines Standes oder seiner Religion willen, weil dies dem Geist Christi widerspricht.« (Nostra aetate / 28. 10. 1965)

Autor: ag | Q: Verwaltungsgericht Köln
Foto: Symbolbild