Köln | Die SPD-Ratsfraktion stellte am 25. November ein Positionspapier zur aktuellen Flüchtlingssituation in Köln vor. Die bereits getroffenen Notmaßnahmen, unterstrichen, so die Köln-SPD schriftlich, dass sich die Unterbringungssituation dramatisch verschärft habe. Vor diesem Hintergrund fordere man die Weiterentwicklung einer bereits zu Beginn des Jahres beschlossenen Handlungsempfehlungen.

Mit dem am 25. November vorgestellte Positionspapier setzt sich die Kölner SPD-Fraktion für folgende zentralen Punkte ein (im Original-Wortlaut):

1. Faire Zuweisungsregularien: Wir fordern faire Zuweisungsregularien. Das Land muss bei der Verteilung von Flüchtlingen berücksichtigen, dass Köln eine wachsende Großstadt ist und daher andere Herausforderungen zu meistern hat, als eine Landgemeinde in einer schrumpfenden Region. Köln und seine Bürgerinnen und Bürger stoßen an ihre Grenzen eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Hohe Zugangszahlen treffen auf einen angespannten Wohnungsmarkt. In Köln stehen zur kurzfristigen Belegung kaum Wohnraum und nur sehr wenige geeignete städtische Flächen zur Verfügung.

2. Gerechte Verteilung unerlaubt eingereister Personen: Die Landesregierung NRW muss die bestehende Zuweisungspraxis von unerlaubt eingereisten Personen endlich gerechter gestalten. Wird fordern, dass alle Flüchtlinge, die sich länger in Köln aufhalten, auf die Zuweisungsquote des Landes angerechnet werden und die Beweislast bei den unerlaubt eingereisten Personen umgekehrt wird. Zudem muss das Verteilungsverfahren dringend beschleunigt werden.

3. Vollständige Finanzierung durch Land und Bund: Wir fordern die vollständige Kostenübernahme durch Land und Bund. Die KölnSPD begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung die finanziellen und personellen Ressourcen für die Flüchtlingsunterbringung deutlich zu erhöhen. Ein umfangreiches Hilfspaket zur Unterstützung wird mit dem Landeshaushalt verabschiedet werden. Davon wird auch Köln profitieren. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir sehen auch den Bund in der Pflicht seinen Beitrag zu leisten. Die Kommunen müssen bei der Bewältigung dieser überwältigenden humanitären Aufgabe stärker runterstützt werden. Eine erste Maßnahme kann die vollständige Integration der Asylbewerber in die sozialen Sicherungssysteme des SGB II und SGB XII und die gesetzliche Krankenversicherung sein, sodass diese auch Unterstützung bei der Arbeitssuche und Weiterbildung erhalten. Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, dass Geduldete und Asylbewerber nun bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen. Es muss nun auch zügig das Hemmnis der Vorrangprüfung fallen. Weiterhin fordern wir statt Pauschalen eine „spitze Abrechnung“ der finanziellen Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung ein.

Unsere Forderungen an die Stadt:

4. Erste Anlaufstelle Bürgeramt und mehr Geld für Willkommensinitiativen: Die Bezirke mit ihren Bürgerämtern und – soweit vorhanden – Sozialraumkoordinatoren sollen die erste Anlaufstelle für die örtlichen Willkommensinitiativen sein. Wir werden den Oberbürgermeister bitten zu prüfen, inwieweit Bürgeramtsleiterinnen und – leiter diese Aufgabe übertragen werden kann. Für diese Maßnahmen ist ein Unterstützungsbudget bereit zustellen, dass der Vernetzung und Integration von Flüchtlingen und Anwohnern dienen soll (z. B. „Willkommensfeste“, Integration in Sport- und Kulturvereinen).

5. Verbesserung der Betreuung von Flüchtlingen: Der Kölner Flüchtlingsrat muss in seiner Betreuungs- und Beratungsfunktion weiter unterstützt werden. Das Betreuungsnetz aus Sozialarbeitern, in Zusammenarbeit mit Hausmeistern und Sicherheitsfirmen ist so zu organisieren, dass einerseits der Schutz der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften garantiert und andererseits ein friedliches Zusammenleben der Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften untereinander und mit den Nachbarn gewährleistet wird. Die Verzahnung der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf. Hierfür ist zu prüfen, ob dort eine zusätzliche Vermittlungsstelle für das Mentoringprogramm eingerichtet werden kann. Notwendige Maßnahmen zur gezielten Förderung der Integration der Flüchtlinge, die in Köln bleiben, müssen erarbeitet und vorgeschlagen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Aufnahme von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen, gezielte Angebote zur Sprachförderung sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Zusätzliche Sprachmittler für die medizinische Versorgung und ausreichende Ressourcen für psychotherapeutische Maßnahmen sind hierfür wichtige Bausteine.

6. Verteilungsgerechtigkeit über alle Stadtteile: Die soziale Stabilität und die Integrationsfähigkeit der Kölner Stadtteile dürfen nicht überfordert werden. Bei der Auswahl weiterer Standorte ist zwingend auf eine Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Stadtgebietes zu achten. Sozialstruktur sowie die bisherige Verteilungsdichte von Flüchtlingen in den einzelnen Stadtteilen müssen, auch wenn derzeit hoher Druck in der Unterbringungssituation herrscht, erkennbar berücksichtigt werden.

7. Keine Unterbringung in Zelten: Zur Vermeidung von akuter Obdachlosigkeit fordern wir, dass schnellstmöglich alle notwendigen Voraussetzungen für weitere kurzfristige Flüchtlingsunterkünfte geschaffen werden. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten ist dabei unbedingt zu vermeiden.

8. Vereinfachung baurechtlicher Verfahren: Es ist zu prüfen, inwieweit zur schnellen Realisierung von Flüchtlingseinrichtungen vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und -auflagen angewendet werden können. Die Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben bei
Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen ist schnellstmöglich umzusetzen. Ein möglicher Konflikt mit Denkmalschutzbelangen sollte angesichts der gegenwärtigen Ausnahmesituation interessengerecht gelöst werden.

9. Große Immobiliengesellschaften in Verantwortung nehmen: Wir appellieren an die Wohnungsgesellschaften und Immobilienunternehmen kurzfristig Wohnraum für Flüchtlingsfamilien bereitzustellen. Kölner Wohnungswirtschaft, der Haus- und Grundbesitzerverein sowie die Kirchen werden gebeten, ihren Beitrag zu leisten und Wohnungen zur Verfügung zu stellen, die durch das Auszugsmanagement in enger Abstimmung mit den Wohnungseigentümern an Flüchtlingsfamilien vermittelt werden können. Auch der LVR als überregionaler Immobilienträger sollte sich an den Prüfungen nach leerstehenden, nutzbaren Wohnflächen beteiligen. Darüber hinaus erwarten wir von den kommunalen Unternehmen, dass sie ebenfalls Verantwortung zu übernehmen. Es müssen weitere Partner und verantwortungsvolle Akteure für diese Aufgabe gewonnen werden. Für dieses gemeinsame Ziel ist auf dem Kölner Wohnungsbauforum zu werben.

10. Steigende Flüchtlingszahlen bei Stadtplanung berücksichtigen: Bei der zukünftigen Stadtplanung ist der Einwohnerzuwachs durch Flüchtlinge hinsichtlich Unterbringung und Integration zu berücksichtigen. Insbesondere beim Stadtentwicklungskonzept Wohnen und der Schulentwicklungsplanung müssen die neuen Herausforderungen Berücksichtigung finden.

Autor: dd