Köln | Mit der kölschen Zahl 11 schließt die Bewerbungsphase um das höchste Amt der Stadt Köln. Den Stuhl des Kölner Oberbürgermeisters. So viele Bewerbungen gingen bis zum 27. Juli 2015, 18:00 Uhr bei der Stadt Köln ein. Sieben Kandidatinnen und Kandidaten erfüllen die Voraussetzung, dass ihre Kandidatur vom Wahlausschuss der Stadt Köln geprüft wird.

Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe, die im Rat, im Landtag oder im Bundestag vertreten ist, können ohne Zusatzbedingungen dem Wahlausschuss vorgeschlagen werden. Kandidaten, die diese Voraussetzung nicht erfüllen benötigen die Unterstützung von mindestens 450 wahlberechtigten Kölnerinnen und Kölnern. Fünf Kandidatinnen und Kandidaten haben diese Unterstützungsunterschriften eingereicht, so dass die Verwaltung der Stadt nun sieben Kandidatinnen und Kandidaten dem Wahlausschuss zur Zulassung vorlegt.

Das weitere Procedere

Die entsprechende Vorlage, in der die Kandidatinnen und Kandidaten auch namentlich bekannt werden, wird nun kurzfristig von der Wahlorganisation der Stadt Köln erstellt und von der Wahlleiterin veröffentlicht. Der Wahlausschuss beschließt in seiner Sitzung am 5. August 2015, 10:00 Uhr, im Kalk-Karrée, Ottmar-Pohl-Platz , Köln-Deutz, Raum 6 D 01 über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 13. September 2015.

Autor: Andi Goral