Köln | Das Urteil vom 25. März 2015 mit dem das Verwaltungsgericht Köln den Rat der Stadt Köln verpflichtet, die Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Rat der Stadt Köln im Mai 2014 für ungültig zu erklären, sie aufzuheben und den Stimmbezirk 20874 neu auszuzählen ist nun rechtskräftig.

Die Kläger – der Kreisvorstand der CDU Köln sowie der Kreisvorsitzende Bernd Petelkau – und die beklagte Stadt Köln hätten dem Gericht schriftlich mitgeteilt, so das Verwaltungsgericht Köln, auf Rechtsmittel zu verzichten. In seiner Sitzung am 17. April 2015 hatte der Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen, keinen Antrag auf Zulassung der Berufung einzulegen.

Autor: dd