Köln | Die Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister stehen fest. Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Köln hat sieben Kandidaten zugelassen. Henriette Reker, obwohl unterstützt von der CDU, FDP und den Grünen wird erst auf Platz 6 des Wahlzettels gelistet. Der Grund: Ihre Bewerbung ging als Vorletzte ein.

Das Kommunalwahlrecht ist kompliziert und komplex. Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht einer Partei angehören, die in einem Parlament vertreten sind, müssen Unterschriften für ihre Bewerbung sammeln. Dies gilt auch für Henriette Reker, die von drei großen Parteien unterstützt wird, aber als Parteilose als Einzelbewerberin gilt. Reker hat zwar mit 574 Unterschriften die meisten gesammelt, wenn auch nicht wesentlich mehr als nötig, hat diese aber als Vorletzte eingereicht. Nach ihr kam nur noch der für die Republikaner antretende Kevin Krieger. Damit wird sie auf dem Stimmzettel an vorletzter Stelle auf Platz 6 stehen.

Jochen Ott von der SPD steht auf Platz 1, Mark Benecke auf Platz 2, der hatte 483 Unterstützer, Hendrik Rottmann, AfD auf Platz 3, Sabine Neumeyer, eine Einzelbewerberin mit 456 Unterstützern auf Platz 4, Marcel Hövelmann, mit 499 Unterstützern auf Platz 5. Diese sieben Bewerber werden also für das Amt des Oberbürgermeisters am 13. September 2015 kandidieren. Abgelehnt wurden folgende Bewerber, weil sie entweder gar keine Unterschriften eingereicht hatten oder nicht die nötige Anzahl von 450 zusammenbrachten: Herwig Georg Maria Pant, Einzelbewerber, Jochen Tiffe, Herbert Nussbaum der „Nackte Cowboy“ und Christoph Arentz.

Die nächste Sitzung des Wahlausschusses wird am 14. September 2015 sein, einen Tag nach der Wahl. Dies muss so zeitnah geschehen, weil dann die Entscheidung zur Stichwahl fallen muss, im Falle diese nötig würde. Der Termin für eine mögliche Stichwahl steht auch schon fest: 27. September 2015.

Für Irritation sorgte kurzfristig, dass Henriette Reker, in der Bewerbungsphase ihren Wohnsitz gewechselt hatte. Die Experten im NRW-Innenministerium erklärten gegenüber report-K, dass dies kein Problem darstelle. Bewerber müssten lediglich einen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, den sie natürlich auch wechseln dürfen. Auch als OB-Kandidat.

Autor: Andi Goral
Foto: Die Leiterin des Wahlausschuss, Dr. Klein (Mitte)