Düsseldorf | NRW will entschlossen gegen die Symbole der kriminellen Rockerbanden „Hells Angels“ und „Bandidos“ vorgehen, jetzt auch im Internet. Das Tragen und Zeigen des roten Schriftzuges „Hells Angels“ und des Symbols des behelmten Totenschädels mit Engelsflügeln sowie des rot-goldenen Schriftzuges Bandidos und des sogenannten Fat Mexican wird ab sofort strafrechtlich verfolgt. Die Symbole müssen auf den Internetseiten gelöscht oder die Seiten abgeschaltet werden, so das NRW-Innenministerium.

„Bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität nutzt die NRW-Polizei konsequent alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Wir dulden keinen rechtsfreien Raum. Auch nicht im Internet“, so NRW-Innenminister Ralf Jäger.  „Es treffe die Rocker besonders hart, wenn sie sich nicht mehr „martialisch in der Öffentlichkeit präsentieren und für sich werben“ könnten.

NRW will damit den Ermittlungs- und Fahndungsdruck auf die kriminelle Rockerszene erhöhen. „Für uns gilt weiterhin eine Null-Toleranz-Strategie. Wir treten damit den Provokationen und Machtdemonstrationen dieser Banden entgegen. Das trügerische Bild von Motorradromantik hat den Blick auf die verbrecherische Realität verklärt“, so Jäger.   

Grundlage für den entsprechenden Erlass des Innenministeriums an die Polizeibehörden ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 7. April 2014. Darin hatte das OLG festgestellt, dass das öffentliche Verwenden definierter Kennzeichen der Rockergruppierung „Hells Angels“ auch dann als verboten anzusehen ist, wenn diese Kennzeichen mit einem Ortszusatz versehen sind, der sich auf einen bislang nicht verbotenen Ortsverband („Charter“) bezieht. Entscheidend sei allein die Übereinstimmung mit den Kennzeichen des verbotenen „Hells Angels Motor Club e.V.“. Orts- oder sonstige Namenszusätze, die das verbotene Kennzeichen ggf. ergänzen, seien somit unbeachtlich. Dieser Rechtsauffassung hatte sich nach den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Köln und Bonn zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen. Entsprechendes gelte auch für die Kennzeichen der „Bandidos“, so das Innenministerium.
 

Autor: dd
Foto: Symbolfoto