Karlsruhe | Der Prozess um die Wohnungskündigung für einen rauchenden Mieter wird neu aufgerollt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch ein Urteil des Düsseldorfer Langerichts wegen Rechtsfehlern auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Im konkreten Fall geht es um einen Düsseldorfer, dem nach 40 Jahren der Mietvertrag gekündigt worden war, weil aus der Wohnung des Beklagten der Vermieterin zufolge „Zigarettengestank“ in das Treppenhaus gelangte. Dies liege daran, dass der Beklagte seine Wohnung nicht ausreichend über die Fenster lüfte und die Aschenbecher in seiner Wohnung nicht leere.

Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juni die Berufung des Mieters gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts zurückgewiesen. Es sei jedoch unmöglich gewesen, zu beurteilen, ob eine die fristlose Kündigung rechtfertigende „nachhaltige Störung des Hausfriedens“ oder auch nur eine die ordentliche Kündigung rechtfertigende „schuldhafte nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten des Mieters“ vorlag, erklärte der BGH.

Autor: dts