Brüssel | Die Europäische Union vollzieht eine Kehrtwende in der Unternehmensbesteuerung: Die EU-Kommission erwägt erstmals, europaweit eine gemeinsame Untergrenze für die Körperschaftsteuer vorzuschreiben. Das erfuhr das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) aus EU-Kreisen. Der Chef der EU-Behörde, Jean-Claude Juncker, kommt am Mittwoch mit den 27 Kommissaren zu einer Orientierungsdebatte über die künftige Unternehmensbesteuerung in Europa zusammen.

Dabei werde auch das Thema Mindestbesteuerung eine Rolle spielen, heißt es in den Kreisen. Die Kommission reagiere damit auf eine Forderung Deutschlands und Frankreichs nach einem harmonisierten Mindestsatz in der Körperschaftsteuer. Bislang wollte die EU lediglich die Bemessungsgrundlage in der Körperschaftsteuer vereinheitlichen.

Eine Harmonisierung der Steuersätze lehnten die Mitgliedstaaten strikt ab. Doch unter dem Eindruck der „Luxleaks“-Affäre hat ein Umdenken eingesetzt. Vergangenes Jahr war bekannt geworden, dass Luxemburg ausländische Unternehmen im großen Stil mit extrem günstigen steuerlichen Vorabsprachen ins Land locke und damit anderen EU-Staaten massiv schade.

Deutschland und Frankreich wollen sich das nicht länger bieten lassen. Wenn die Steuersätze auf ein extrem niedriges Niveau gedrückt würden, dann werde der Steuerwettbewerb unfair, hieß es in Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Die EU-Kommission will am 17. Juni einen Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung vorlegen.

Bei der Mindestbesteuerung stehe man noch ganz am Anfang, hieß es in Brüssel.

Autor: dts