Brüssel | Bundesregierung und EU-Kommission streiten über die Zulassung von Privatpiloten. Das Verkehrsministerium beharrt darauf, bei angehenden Flugzeugführern auch in Zukunft ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern, berichtet der „Spiegel“ in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Laut Luftsicherheitsgesetz müssen die Behörden prüfen, ob der Pilot einer terroristischen Vereinigung angehört oder bereits Straftaten begangen hat, bevor er seine Lizenz erhält.

Brüssel wirft der Bundesregierung vor, damit die EU-Verträge zu verletzen, weil das in Deutschland geltende Recht über die europäischen Bestimmungen hinausgehe. Im Verkehrsministerium heißt es dagegen, die europäischen Vorschriften regelten nur den Bereich der Flugsicherheit, sagten aber nichts über den Schutz vor Anschlägen aus.

Autor: dts