Karlsruhe | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.

Jeden Zuschauer treffe die Verhaltenspflicht, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag mit. „Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen.“

Das gelte auch für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des DFB. Der BGH verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück. Das OLG solle die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüfen.

GdP begrüßt BGH-Urteil zu Randalierern im Fußballstadion

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, hat das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden von Feuerwerkskörpern im Fußballstadion als „richtungsweisendes Signal“ bezeichnet. „Knallkörper und Bengalos sind gefährliche Gegenstände, die in Fußballstadien nichts zu suchen haben“, sagte Malchow am Donnerstag in Berlin. Mit der BGH-Entscheidung im Rücken könnten jetzt die Vereine an identifizierte „Krawallmacher“ herantreten und von ihnen den Schadensersatz für Strafzahlungen im Zusammenhang mit diesen „Gewaltexzessen“ einfordern.

„Fußballchaoten, die ihren Verein auf diese Weise schaden und Menschen in Gefahr bringen, geht es jetzt zurecht empfindlich an die Geldbörse“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende.

Autor: dts