Frankfurt/Main | Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, Roger Schmidt, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt: Zudem wiederrief das Sportgericht die Teilaussetzung zur Bewährung des am 24. Februar verhängten Urteils gegen Schmidt, weshalb der Trainer zusätzlich zwei Pflichtspiele Innenraumverbot verbüßen muss, teilte der DFB am Montag mit. Betroffen sind demnach das DFB-Pokalspiel am Dienstag bei den Sportfreunden Lotte und das Bundesligaspiel am kommenden Samstag beim VfL Wolfsburg. Schmidt habe dem Urteil bereits zugestimmt.

Schmidt hatte während des Bundesligaspiels am Samstag seinen Hoffenheimer Trainerkollegen Julian Nagelsmann beleidigt und war des Innenraums verwiesen worden. Bereits im Februar hatte Schmidt sich während des Heimspiels gegen Borussia Dortmund trotz eines Verweises geweigert, den Innenraum zu verlassen. Daraufhin war er zu drei Spielen Sperre und zwei weiteren auf Bewährung verurteilt worden.

Der erneute Vorfall war fiel in die Bewährungsfrist.

Autor: dts