Berlin | Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kontrolliert ihren Haushalt nicht ausreichend: Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundesrechnungshofs, das dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) vorliegt. Die Nürnberger Behörde stelle nicht sicher, dass alle Beschäftigten ihrer Verpflichtung zu sparsamem und wirtschaftlichem Handeln nachkämen, kritisieren die Prüfer. Laut Bundeshaushaltsordnung wacht in jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ein Beauftragter für den Haushalt über den Etat.

Es sei aber nicht gewährleistet, dass die Haushaltswächter in der BA-Zentrale, bei besonderen Dienststellen, Regionaldirektionen und Arbeitsagenturen ihre Verantwortung auch „stets ordnungsgemäß und wirtschaftlich erfüllen können“, heißt es in dem Gutachten. So haben die Rechnungsprüfer stichprobenartig Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik untersucht. In vielen Fällen waren dabei die Angaben zur Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Maßnahme unvollständig.

In einzelnen Fällen stimmten die Haushaltsbeauftragten Ausgaben ohne Auflagen zu, obwohl die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Eingliederungsmaßnahmen nicht schlüssig dargestellt waren. Das liege auch daran, dass die Bundesagentur bisher keine einheitlichen und objektiven Prüfkriterien für ihre Finanzkontrolleure entwickelt habe, moniert der Rechnungshof. Zudem fehlten klare Vorgaben „wann und wie angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und zu dokumentieren seien“.

Die BA wollte sich auf Anfrage zur Kritik nicht direkt äußern: Man arbeite an der vom Bundesrechnungshof erbetenen Stellungnahme, sagte eine Sprecherin.

Autor: dts