Berlin | Vielen Eigentümern älterer Häuser droht eine höhere Belastung aus der Grundsteuer. Unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichts baut die Politik die Grundsteuer um. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Montagsausgabe) läuft es auf ein Mischmodell hinaus, bei dem der Wert des Grundstücks und die Fläche für die Aufbauten in die Berechnung eingehen.

Die Art der Nutzung dürfte bei den Gebäuden pauschal berücksichtigt werden. Da Eigentümer die Grundsteuer auf die Mieter umlegen können, zahlt letztlich jeder Bürger direkt oder indirekt Grundsteuer „Wir versuchen, die ursprünglichen Extrempositionen zusammenzuführen“, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) der F.A.Z. „Unser Leitgedanke ist: so viel Einzelfallgerechtigkeit wie möglich und so viel Pauschalierung wie nötig.“ Dies hänge auch mit dem Verwaltungsaufwand zusammen.

Mit der Neuregelung werden für mehr als 35 Millionen Grundstücke und Gebäude neue Steuerbescheide fällig. „Da wird man ein vernünftiges Mittelmaß finden müssen“, sagte er der F.A.Z. Carsten Kühl koordiniert die von SPD- und Grünen geführten Finanzministerien. Sein Gegenüber ist der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU), der sich um die Unionsseite kümmert.

„Wir müssen in kurzer Zeit für zig Millionen Gebäude eine neue Bemessungsgrundlage finden“, sagte der CDU-Politiker der F.A.Z. „Daher wollen wir eine Grundsteuer, die möglichst einfach zu handhaben ist.“ Sonst werde die Reform nicht gelingen oder Jahre in der Umsetzung dauern. „Das kann keiner wollen.“

Wie Schäfer hervorhob, geht der Weg schon in vielen Verwaltungen weg vom Papier hin zu elektronischen Verfahren. „Diese Entwicklungen können wir auch bei der künftigen Grundsteuer nutzen“, sagte er der F.A.Z. Auch die Bürger profitierten von unbürokratischen Lösungen. „Wer als Bauherr schon mal eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes abgegeben hat, weiß wovon ich rede.“ . Anders als bisher dürften die Länder einen gewissen Spielraum erhalten. Bayern hatte verlangt, selbst über die Steuern entscheiden zu können, deren Aufkommen dem Freistaat oder seinen Kommunen zustehen. Dem Vernehmen nach wurde Finanzminister Markus Söder (CSU) zugestanden, dass die Länder künftig in gewissen Grenzen die Steuermesszahl bestimmen können.

Autor: dts