Berlin | Im deutschen Taxigewerbe wird voraussichtlich in den nächsten Wochen erstmals in der Geschichte der Branche über einen bundesweiten Tarifvertrag verhandelt: Dabei wollen sich der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, der etwa zwei Drittel der 33.000 Taxiunternehmen vertritt, und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf eigene Lohnuntergrenzen für die 200.000 angestellten Taxifahrer einigen, um die Übergangsfrist beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ausschöpfen zu können.

„Wir hoffen, dass die Gespräche in der zweiten Augusthälfte beginnen, und haben das Ziel, bereits im September einen Abschluss zu erreichen“, sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Taxiverbands der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Der Verband hatte Anfang Juli eigens die Satzung erweitert, um als Arbeitgeberorganisation auftreten zu dürfen.

Auch Verdi wünscht sich eine Lösung. „Dieser Markt ist völlig ungeregelt“, sagte eine Sprecherin der SZ. „Was ist Arbeitszeit, was Standzeit, was eine Pause? Wie gehen wir mit der Umsatzbeteiligung um?“ Es gebe bei den Verhandlungen viel zu klären. Die Taxiunternehmen pochen allerdings darauf, keine einheitlichen Mindestlöhne für 2015 und 2016 zu fixieren.

„Wir brauchen unterschiedliche Löhne für wirtschaftsstarke und strukturschwache Gebiete“, sagte Grätz. Diese gebe es sowohl im Westen wie im Osten des Landes, es bringe daher nichts, zwischen alten und neuen Bundesländern zu unterscheiden. Mehr Spielraum für höhere Löhne gebe es etwa in München, Stuttgart, Leipzig oder Dresden.

Zum Beispiel in Dortmund wie in weiten Teilen Brandenburgs oder Mecklenburg-Vorpommerns könne man hingegen nicht so hoch einsteigen, weil dort häufig nur vier bis fünf Euro pro Stunde verdient werden. Auch werde es nicht leicht, für die Umsatzbeteiligung eine Lösung zu finden. Die Taxiunternehmen müssten umdenken.

„Viele hatten bislang die Devise, Hauptsache die Autos sind auf der Straße, und es gibt Umsatz.“ In Zukunft müssten die Firmen ihre Fahrer überwachen können, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter etwas tun. Die Tarifparteien in einzelnen Branchen können in einem bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag regeln, die Bezahlung der Mitarbeiter bis Ende 2016 schrittweise an die neue gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro anzupassen. Dies sieht das Mindestlohn-Gesetz, das von 2015 an gelten wird, ausdrücklich vor. Taxifahrer gehören nach früheren Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Bezieht man die Wartezeiten auf die Fahrgäste mit ein, belaufen sich ihre Löhne im Durchschnitt auf weniger als sieben Euro pro Stunde. Derzeit sind die Taxler mit in der Regel 40 bis 45 Prozent der Einnahmen am Umsatz beteiligt.

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