Köln | Der Köln Bonn Airport bereitet für ein Teilstück seines Vorfeldes A die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor. Man reagiere damit auf eine geänderte Rechtslage und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember vorigen Jahres, so eine schriftliche Mitteilung der Flughafenleitung.

Das Gericht hatte nach Klagen von zwei Flughafen-Anwohnern die Nutzung des Vorfeld-Teilstücks für den Flugbetrieb bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt. Bei der Fläche handelt es sich nach Airport-Angaben um sechs Parkpositionen für Flugzeuge auf dem Vorfeld A, die 2007 fertiggestellt wurden.

„Wir möchten diese Fläche wieder für den normalen Flugbetrieb nutzen können und gleichzeitig Rechtssicherheit auf der Grundlage der neuen Rechtslage herstellen“, begründet Flughafenchef Michael Garvens die Entscheidung für ein Planfeststellungsverfahren. Der Flughafen-Aufsichtsrat soll darüber noch im Juni final entscheiden.

In einem nächsten Schritt will der Airport die erforderlichen umfangreichen Unterlagen und Gutachten zusammenstellen, um voraussichtlich Mitte 2016 den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorfeld A beim NRW-Verkehrsministerium einreichen zu können.

Die Erweiterung des Vorfeldes A hatte der Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2007 beim Landesverkehrsministerium beantragt. Die Genehmigungsbehörde hatte auf Basis der seinerzeit geltenden Rechtslage festgestellt, dass ein Planfeststellungsverfahren dafür nicht notwendig ist.

Autor: dd