Köln | Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe in Köln sollten noch vor Weihnachten ihre Gehaltsabrechnungen genau unter die Lupe nehmen. Dazu hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aufgerufen. Manche Arbeitgeber versuchten, so die NGG, beim Weihnachtsgeld zu schummeln.

„Wir beobachten, dass ein Großteil der Beschäftigten beim Weihnachtsgeld leer ausgeht. Obwohl jeder, der länger als ein Jahr im Hotel oder in einer Gaststätte angestellt ist, Anspruch auf ein halbes tarifliches Monatsgehalt hat, mogeln viele Chefs beim Weihnachtsgeld“, sagt der Geschäftsführer der NGG Köln, Ernst Busch. Die Sonderzahlung sei das gute Recht der Beschäftigten – der Bonus müsse mit der November-Abrechnung gezahlt werden. „Alle, die bis jetzt nichts bekommen haben, sollten das Weihnachtsgeld schriftlich bei ihrem Chef einfordern“, so Busch.

Der NGG-Geschäftsführer verweist zudem darauf, dass seit Anfang September keiner, der im Gastgewerbe in Köln beschäftigt ist, weniger als 8,17 Euro Stundenlohn verdienen darf. „Ende November ist der Tarifvertrag für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt worden. In ihm ist die Lohngrenze für ungelernte Kräfte auf 8,17 Euro festgeschrieben. Dieser tarifliche Mindestlohn gilt damit rückwirkend für die gesamte Branche. Lediglich Schüler und Studenten mit einem Aushilfsjob sind ausgenommen,“ so Ernst Busch. Auch hier sieht die NGG bei Arbeitgebern erheblichen Nachholbedarf. „Den Tarifvertrag einfach ignorieren – das ist jetzt illegal“, so der NGG-Geschäftsführer. Er verweist darauf, dass die Lohnuntergrenze bis zum September 2013 stufenweise auf 8,50 Euro ansteigen wird. „Damit werden Gastronomie-Chefs, die ihren Beschäftigten Dumpinglöhne zahlen, ausgebremst“, so Busch.

Autor: dd
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