Köln | Die Handwerkskammer zu Köln kritisiert die Vergabepraxis der Stadt bei Bau- und Lieferaufträgen. Die Kammer hält die aktuelle Vergabepraxis für  „unzweckmäßig“, „schädlich für die Kölner Wirtschaft“ und sogar „rechtswidrig“. Die Stadt dementiert. Ihre Vergabepraxis entspreche allen Anforderungen des Vergaberechts und sei „mittelstandsfreundlich“.

Zum Anfang dieses Jahres habe die Stadt Köln die Art und Weise, wie sie ihre Bau- und Lieferaufträge vergebe, geändert, so die Kölner Handwerkskammmer.  Das ziehe erhebliche Nachteile für die regionalen Handwerksbetriebe nach sich. Bisher habe die Stadt regionale Unternehmen direkt an Bauausschreibungen beteiligt, so die Kammer in einer schriftlichen Erklärung. Dabei seien gleichzeitig mehrere regionale Betriebe, aber abwechselnd immer unterschiedliche von der Stadt aufgefordert worden, ein Angebot abzugeben.

Kammer: „Vergabepraxis unzweckmäßig und schädlich für die Kölner Wirtschaft“

Für die Stadt bestünden die Vorteile einer solchen „beschränkten Ausschreibung“ zum einen darin, dass sie einen bekannten örtlichen Vertragspartner habe, so die Kammer. Zum anderen bekomme die Stadt dadurch überhaupt noch Angebote von Kölner Firmen. Denn bei bundesweiten öffentlichen Ausschreibungen würden die hiesigen Unternehmen oftmals gar kein Angebot mehr abgeben. Der Aufwand, dieses Angebot „fachmännisch zu prüfen und seriös zu kalkulieren“, sei im Hinblick auf das Risiko, durch einen „Billiganbieter“ den Auftrag zu verlieren, viel zu groß, so die Kammer.

Trotzdem habe die Stadt diese im Vergaberecht ausdrücklich vorgesehenen beschränkten Ausschreibungen aus ihrer Vergabepraxis gestrichen. Der Präsident der Handwerkskammer zu Köln, Hans Peter Wollseifer, fordere die Fraktionsvorsitzenden der Kölner Ratsparteien deshalb auf, dafür zu sorgen, „dass städtische Aufträge auch wieder über beschränkte Ausschreibungen vergeben werden“, so die Kölner Handwerkskammer.

Die Handwerkskammer ist aber nicht nur der Ansicht,  die neue Vergabepraxis sei „unzweckmäßig und schädlich für die Kölner Wirtschaft“. Die Kammer hält die „strikte Ablehnung von beschränkten Ausschreibungen“ für „rechtswidrig“. Deshalb habe man NRW-Innenminister Ralf Jäger eingeschaltet. Dieser solle als Rechtsaufsicht die Stadt wieder „zu einer gesetzeskonformen Vergabepraxis“ bewegen. Die aktuelle Vergabepraxis der Stadt verstoße gegen das Mittelstandsgesetz NRW und gegen das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, so die Kölner Handwerkskammer.

Stadt Köln: Vergabepraxis entspricht allen Anforderungen des Vergaberechts

Die Stadt Köln widerspricht der Auffassung der Kölner Handwerkskammer. Sie folge bei ihren Vergaben dem Grundsatz, „in einem transparenten Verfahren einen Wettbewerb durchzuführen, der ohne Ausgrenzung bestimmter Bieter zum wirtschaftlichsten Ergebnis für die Stadt Köln führt“, so der Wortlaut einer schriftlichen Erklärung. Dieser Wettbewerb erfolge daher ohne Beschränkung auf einen regionalen Bieterkreis.

Zur Förderung des Mittelstandes schreibe die Stadt Köln grundsätzlich in Fach- und Teillosen aus und verzichte daher, wenn möglich, auf die Vergabe an Generalunternehmer. Die Handwerkskammer beurteile die Rechtslage falsch mit ihrer Behauptung, der Verzicht auf beschränkte Ausschreibungen verstoße gegen das Mittelstandsgesetz NRW und auch gegen das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, so die Stadt.

„Mittelstandsfreundliche Ausschreibung“

Das Gegenteil sei der Fall, so die Stadt.  Man entspreche mit der Vergabepraxis allen Forderungen des Vergaberechts. „Viel mehr noch: Bei öffentlichen Ausschreibungen haben alle regionalen Betriebe die Möglichkeit, sich zu bewerben.“, so die schriftliche Erklärung der Stadt.  Es führe nicht, wie dies bei der beschränkten Vergabe der Fall sei, zur Begünstigung einzelner Betriebe. Hinzu komme auch, so die Erklärung der Stadt weiter, dass öffentlich durchgeführte Vergabeverfahren transparent sowie zeitlich zügig abzuwickeln seien.

Die Handwerkskammer verkenne, dass die Stadt Köln mittelstandsfreundlich ausschreibe, indem Fach- und Teillose gebildet würden. Dadurch hätten gerade Handwerksbetriebe und der Mittelstand die Gelegenheit, sich an städtischen Ausschreibungen zu beteiligen. Nicht die Vergabeart sei entscheidend, ob mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werde, sondern die Tatsache, „dass die Lose von ihrer Größe so bemessen werden, dass auch kleinere Unternehmen in der Lage sind, den Auftrag auszuführen und auf einzelne Lose ein Angebot abzugeben.“, so die städtische Mitteilung.

Autor: dd