Köln | Zum Schuljahr 2017/2018 wechseln in Köln mehr als 8.000 Viertklässler an weiterführende Schulen, teilt die Stadt Köln mit. Alle Informationen zu den Anmeldefristen finden Sie auf report-K.

Anmeldefrist an weiterführenden Schulen

Die Viertklässler werden bis zum 3. Februar, zusammen mit ihrem Halbjahreszeugnis, einen Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung ihrer Grundschule erhalten. Bei der Anmeldung an der gewünschten Schulformempfehlung ihrer Grundschule werden diese Unterlagen vorgelegt. Anmeldungen an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in städtischer Trägerschaft sind ab Freitag, 3. Februar, bis einschließlich Freitag, 17. März, möglich.

Anmeldefrist an städtische Gesamtschulen

Die Anmeldefrist an den städtischen Gesamtschulen ende bereits am Freitag, 10. Februar, teilt die Stadt Köln mit. Die Entscheidungen über die Aufnahme an den Kölner Gesamtschulen erfolgen zum 17. Februar, die von Kindern im Gemeinsamen Lernen dann zum 22. Februar.

Da an den Kölner Gesamtschulen für das kommende Schuljahr mit mehr Anmeldungen zu rechnen sei, als Schulplätze vorhanden sind, habe die obere Schulaufsichtsbehörde für diese Schulform ein vorgezogenes Verfahren zugelassen. Schülerinnen und Schüler, die aus Kapazitätsgründen keinen Platz an einer Gesamtschule finden, können sich so nachteilsfrei an Schulen anderer Schulformen anmelden.

Anmeldefristen an übrige Schulformen

Nach Karneval beginnt die Anmeldephase an den übrigen Schulformen der Sekundarstufe I. Die städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien nehmen die Anmeldungen ab Mittwoch, 1. März, bis Freitag, 17. März 2017, entgegen. Die Entscheidung über die Aufnahme an diesen Schulen werde allen Eltern noch vor den Osterferien ab dem 3. April 2017 mitgeteilt, sagt die Stadt.

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren unterliege gesetzlichen Vorgaben und erfordere eine enge Abstimmung zwischen Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht, insbesondere im Hin blick auf das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I. Die Schulverwaltung erstelle auf Grundlage der Abstimmung mit der Schulaufsicht den Ablauf für das Verfahren.

Vorläufiges Fazit zum Anmeldeverfahren Ende Februar

Unmittelbar nach Abschluss der Aufnahmeentscheidung an den elf städtischen Gesamtschulen werde die Verwaltung voraussichtlich am 22. Februar ein vorläufiges Fazit zum Anmeldeverfahren an dieser Schulform veröffentlichen. Über das Ergebnis der Anmeldungen an allen weiteren Schulformen, insbesondere an den Gymnasien, werde nach dem Anmeldezeitraum voraussichtlich am 23. März 2017 informiert.

Autor: ib | Foto: lehrer_lightpoet_fotolia