Köln | Der Zusammenschluss ‚Kölner Allianz für den freien Sonntag‘ bestehend aus Kirche, Gewerkschaften und Katholischer Arbeitnehmerbewegung (KAB) begrüße, dass immer mehr Gerichte verkaufsoffene Sonntage verbieten. Der Zusammenschluss sei sich sicher: Auch die Kölner Praxis halte einer gerichtlichen Prüfung nicht stand, so die Mitglieder.

In Wuppertal und Siegen mussten am vergangenen Sonntag die Einzelhandelsgeschäfte geschlossen bleiben. Ein Gerichtsbeschluss soll die vorliegenden Genehmigungen der Stadtverwaltungen gekippt haben, weil die jeweiligen Kommunen das verfassungsmäßig verankerte Recht auf eine sonntägliche Arbeitsruhe nicht ausreichend berücksichtigt haben. Vor Wuppertal und Siegen habe es auch die Stadt Velbert getroffen. In Münster soll die geplante Sonntagsöffnung am 4. Dezember ausfallen.

„Seit Jahren kritisieren auch Kirchen und Gewerkschaften in Köln, dass die zur Begründung von Sonntagsöffnung genannten Anlassveranstaltungen ausschließlich verkaufsfördernde Maßnahmen des Einzelhandels sind und von diesem selber geschaffen werden“, sagt Hildegard Lülsdorf, KAB. Diese Praxis halte, nach Auffassung der Kölner Sonntagsallianz, einer gerichtlichen Prüfung nicht statt. Markus Sterzl, Geschäftsführer des verdi Bezirks Köln: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reicht ein rein wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber nicht aus, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe zu rechtfertigen.“

Jörg Mährle vom Kölner DGB erklärt: „Aus Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Rates ist uns bewusst, dass bei der Genehmigung von Sonntagsöffnungen im Einzelhandel häufig die Aspekte Wirtschaftsförderung oder Tourismusförderung eine entscheidende Rolle spielen. Wir möchten daher ausdrücklich daran erinnern, dass diese Aspekte keinen Einfluss auf die Entscheidung haben dürfen. Es geht ausschließlich um die Einhaltung von Gesetzen und Schutz­rechten; Konkret um den verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe. Wirtschaftsförderung, Tourismus, Imageförderung oder Konkurrenz durch den Internethandel stellen keinen ausreichenden Grund dar, in Schutzrechte einzugreifen.“

Hannelore Bartscherer vom Kölner Katholikenausschuss betont: „Die Wählerinnen und Wähler in Münster haben am vergangenen Sonntag bei einem Bürgerentscheid mehrere, für die nächsten Jahre zusätzlich geplante, verkaufsoffene Sonntage gekippt. Das Ergebnis zeigt: Vielen Menschen ist es wichtig, dass der Sonntag ein besonderer Tag ist und bleibt.“ Außerdem sieht die Vorsitzende des Katholikenausschusses auch wirtschaftliche Gründe gegen eine Sonntagsöffnung: „Die Zahlen sprechen für sich! Verkaufsoffene Sonntage nutzen nur wenigen Großanbietern. Jeder muss wissen, dass die Ausweitung der Sonntagsöffnung zu Lasten des inhabergeführten Fachhandels geht.“

Die Mitglieder der Kölner Sonntagsallianz appellieren an den Kölner Rat und an die Kölner Verwaltung, die vorliegende Beschlussempfehlung für die Sonntagseröffnungen in 2017 zurückzuziehen, um nicht wie Münster, Wuppertal oder Velber, vor Gericht zu landen.

Autor: ib