Köln | Die Geschäfte im Kölner Stadtteil Porz-Eil dürfen am kommenden Sonntag, 8. Januar 2017, nicht öffnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di heute entschieden. Der geplante „Neujahrsmarkt“ rechtfertige keinen verkaufsoffenen Sonntag, so das Gericht.

Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Köln über die Ladenöffnung sei rechtswidrig. Das Ladenöffnungsgesetz NRW sehe vor, dass eine sonntägliche Ladenöffnung aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen nur dann zulässig sei, wenn die öffentliche Wirkung der  Märkte und Messen gegenüber der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehe. Dies sei jedoch in Porz-Eil nicht erfüllt. Der geplante „Neujahrsmarkt“ habe keine derartige prägende Wirkung. Vor allem fehle es an einer aussagekräftigen Prognose, wie viele Besucher durch den „Neujahrsmarkt“ zu erwarten sind. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Im November 2016 hatte die  ‚Kölner Allianz für den freien Sonntag“ an die Stadt Köln appelliert, die vorliegende Beschlussempfehlung für die Sonntagseröffnungen in 2017 zurückzuziehen, um nicht vor Gericht zu landen. Die Allianz ist ein Zusammenschluss bestehend aus Kirche, Gewerkschaften und Katholischer Arbeitnehmerbewegung (KAB) und hat die Kölner Praxis der verkaufsoffenen Sonntage bereits mehrfach kritisiert. Mehr dazu lesen Sie heir bei report-K >>>

Autor: co