Wien | Österreich will mit einem neuartigen Förderprogramm gegen den europäischen Verdrängungswettbewerb um Arbeitsplätze vorgehen. Geplant ist nach einem Kabinettsbeschluss ein „Beschäftigungsbonus“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe): Firmen bekommen die Hälfte der Lohnnebenkosten erstattet, wenn sie in Österreich ansässige Arbeitnehmer anstellen. Bundeskanzler Christian Kern sagte der SZ, man wolle damit die im OECD-Vergleich hohe Arbeitslosenquote von zehn Prozent senken.

Nach dem Modell sind neue Stellen für Zuzügler aus Osteuropa oder aus Deutschland, die einen Job in Österreich suchen, nicht förderungswürdig; heimische Unternehmen, die Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten anheuern, wären im Nachteil. Die österreichische Regierung bezeichnet das Vorhaben jedoch als EU-konform, weil es nicht Österreicher an sich bevorzuge. Sie verspricht sich 160.000 neue Arbeitsplätze.

Unter die Regelung fallen all jene, die arbeitslos gemeldet sind, zudem Jobwechsler sowie Arbeitssuchende, die ihre Ausbildung in Österreich gemacht haben oder als Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ als Arbeitserlaubnis haben. Kritiker werfen der Regierung vor, sie betreibe die Politik der Rechtspopulisten, die einen Jobvorrang für Inländer forderten, und nennen das Modell in Anlehnung an die Abschottungspolitik des US-Präsidenten „Austria first light“. Bundeskanzler Kern weist das zurück.

Es gehe vielmehr darum, die Arbeitslosenquote zu senken und Lohndumping sowie die Erosion von Sozialstandards in der EU zu bekämpfen. Die Zahl neuer Jobs steige kontinuierlich, doch davon profitierten vor allem EU-Ausländer, sagte er der SZ. Seit 2008 hätten 215.000 ausländische Arbeitnehmer einen Job gefunden, bei Österreichern sei ein Minus von 16.000 Stellen zu verzeichnen. Besonders dramatisch sei die Entwicklung bei den osteuropäischen Arbeitnehmern: Zwischen 2010 und 2016 habe sich ihre Zahl von 120.000 auf 280.000 mehr als verdoppelt.

Die Kritik an seinem Modell sieht Kern gelassen: „Diese Vorwürfe muss man wohl in Kauf nehmen.“ Bei der EU-Kommission wollte man sich laut SZ noch nicht offiziell dazu äußern, ob die geplante Subventionierung EU-Regeln zuwiderläuft; erst müsse das Gesetz vom Parlament beschlossen sein. Inoffiziell hießt es, womöglich sei die Förderung zulässig, weil sie nicht an die Staatsbürgerschaft geknüpft sei. Angeheizt wird die Debatte durch einen Vorstoß der mitregierenden ÖVP, der mutmaßlich mit dem Antidiskriminierungsgebot der EU kollidiert: Von 2018 an soll die Familienbeihilfe für EU-Ausländer gesenkt werden, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber nicht in Österreich leben – ein Plan, der in Berlin ebenfalls diskutiert wird. Davon wären vor allem Niedriglohnländer wie Ungarn, die Slowakei, Polen und Rumänien betroffen. Hier ist Brüssel kritisch: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Das gilt ebenso für Beitragszahlungen und Beihilfen“, sagte ein Kommissionssprecher. Kritik an beiden Vorhaben kam auch von der ÖVP: EU-Parlamentarier Otmar Karas twitterte: „Neiddebatte beenden!“

Autor: dts