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Verbraucherschutz: Aussteig aus Gas-Festpreisverträge „RWE 2011“ möglich

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Köln, 24.6.2009, 11:15 Uhr >
Wer den Festperis-Vertrag „RWE Erdgas 2011“ im Herbst 2008 abgeschlossen hat, zahlt im Moment viel Geld für sein Gas. Die Verbraucherschutzzentrale Köln zeigt, wie man aus dem Vertrag aussteigen kann. Denn im Vertrag fehlt eine wirksame Widerrufsbelehrung. Daneben haben viele Vebraucher keine Auftragsbestätigung erhalten.

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Rund 100.000 Verbraucher hatten sich im Herbst 2008 in Erwartung weiter steigender Gaspreise vom Abschluss des Festpreis-Vertrags „RWE Erdgas 2011“ eine Kostenbegrenzung während der Laufzeit bis Ende August 2010 erhofft. Da sich die Preisspirale jedoch deutlich nach unten bewegt hat, zahlen sie zurzeit kräftig drauf: Selbst eine Belieferung in der gesetzlichen Grundversorgung – sonst teurer als die Konditionen von Sonderverträgen – ist inzwischen bei RWE Westfalen-Weser-Ems deutlich günstiger zu haben. „Weil’s im Vertrag an einer wirksamen Widerrufsbelehrung fehlt, können Verbraucher aus dem teuren Vertrag aussteigen“, weist die Verbraucherzentrale NRW einen Weg, um entweder in einen möglichst günstigen Tarif bei RWE oder bei einem anderen Versorger wechseln zu können. Außerdem: Ein Teil der Kunden hat – gleichwohl das Kleingedruckte es vorsieht – vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. „Kunden können sich dann auf einen fehlenden Vertragsabschluss berufen und brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigen allgemeinen Preisen zu bezahlen“, zeigt sie als weitere Option auf.

Tipp: Sollte RWE Westfalen Weser-Ems den Widerruf nicht anerkennen, werden Kunden zunächst zu den alten Vertragsbedingungen von „RWE Erdgas 2011“ weiterbeliefert. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt dann, Schadenersatz zu verlangen: „Kunden sollten auf Ersatz der Differenz zwischen dem Preis dieses Tarifs und den günstigeren Konditionen pochen, die sie nach einem Widerruf mit RWE oder mit einem anderen Anbieter vereinbart hätten. Vorsorglich sollten die Schadenersatzansprüche bei RWE angemeldet werden. Dann kann das Unternehmen später nicht behaupten, der Kunde habe die Ablehnung des Widerrufs akzeptiert und den Vertrag stillschweigend fortgesetzt.“ Um die Höhe der Schadenersatzansprüche belegen zu können, sollten Angebote anderer Gasanbieter verglichen und dokumentiert werden.

Eine Verbraucherinformation mit allem Wissenswerten sowie Musterbriefen (für Selbstabholer zum Preis von 1,50 Euro) gibt es in der Beratungsstelle Köln, Neue Weyerstraße2,  der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet.
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[cs; Foto: murphys gesetz/ www.pixelio.de]
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