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Verweis gegen Bauderzernent Streitberger wurde aufgehoben

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Köln, 17.3.2010, 16:50 Uhr > Im März 2009 leitete Kölns damaliger Oberbürgermeister Fritz Schramma ein Disziplinarverfahren gegen Baudezernent Bernd Streitberger ein. Vorgeworfen wurde Streitberger, Protokolle zum U-Bahnbau nicht unverzüglich weitergeleitet zu haben. Oberbürgermeister Jürgen Roters hob den ausgesprochenen Verweis diese Woche nun auf.
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Gestern gabe Oberbürgermeister Jürgen Roters den Fraktionen den Kölner Stadtrates bekannt, dass er den Verweis gegen Baudezernent Bernd Streitberger aufgehoben hat. Dieser wurde Streitbeger im März 2009 von Kölns damaligem Oberbürgermeister Fritz Schramma ausgesprochen. Kölns Baudezernentem wurde damals vorgeworfen, er haben dem Krisenstab Protokolle der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zum Gleiswechsel Waidmarkt erst am 20. März zugestellt, obwohl sie ihn selbst bereits am 12. März vorgelegen hätten. In den Bauprotokollen wurde auf eine Bauverzögerung aufgrund eines hydraulischen Grundbruchs im September 2009 hingewiesen. Ein hydraulischer Grundbruch war schon zu diesem Zeitpunkt als mögliche Ursache des Einsturzes des Historischen Archivs nicht auszuschließen. Nach Ermittlungen des Rechtsamtes der Stadt Düsseldorf schloss cih Schramma deren Ergebnis an und sprach Benrd Streitberger einen Verweis aus. Bei einem Verweis handelt es sich um die mildeste Disziplinarmaßnahme, die bei weniger schwerwiegenden Dienstvergehen angewandt wird.

Kölns Baudezernent hatte gegen den Verweis Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf – Landesdisziplinarkammer – eingereicht. Dort habe der Berichterstatter in einer ersten Einschätzung Zweifel geäußert, ob Streitberger nicht ein Eintscheidungsspielraum zustände, ob und wann er noch nicht näher ausgewertete Informationen an den Krisenstab weiterzugeben hätte, erklärte heute Roters. "Nach erneuter eingehender Prüfung des Sachverhaltes durch die Rechts- und Disziplinarstelle des Personalamtes unter Berücksichtigung der Zweifel, die zwischenzeitlich an der Richtigkeit von Bauprotokollen in Zusammenhang mit dem Bau der Nord-Süd-Stadtbahn aufgetreten sind, teile ich die Bedenken hinsichtlich der Erforderlichkeit einer disziplinären Ahndung des dienstlichen Verhaltens", erklärte heute Roters. Daher habe er den Verweis nun aufgehoben. Auch der externe Ermittlungsführer habe nahe gelegt, das Disziplinarverfahren durch ein nichtförmliches Schreiben abzuschließen, so Roters.
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