Im vergangenen Jahr verloren 121 Alkoholsünder die Fahrerlaubnis während der Feiertage. Achtung: Das mit der 0.8-Promillegrenze ist eine Legende. Der klare Kopf endet schon bei 0,3 Promille. Bereits dann kann der Führerschein entzogen werden, wenn es zu einem Unfall kommt. So herum können die zwei Gläschen, die man sich scheinbar erlauben kann, zur bösen Falle werden.
Erfahrene Beamte stellen darüber hinaus fest, dass viele Trinker das Thema Restalkohol unterschätzen. Wer sich abends zuschüttet, darf am anderen Morgen nicht fahren. Da helfen weder eine kalte Dusche noch der starke Kaffee. Ein Körper baut 0,1 Promille pro Stunde ab. Also muss nach einem Rausch ein Tag Pause sein am Steuer.
Also heißt das Motto von Verkehrswacht und Minister Jaeger: „Ohne Promille fahren – Führerschein bewahren“. Deshalb wird jetzt zehn Tage lang landesweit verschärft kontrolliert. Die Verkehrswacht hat 3.000 Plakate und 220 Transparente drucken lassen. Die Bierbrauer unterstützen die Mahnung mit dem Geld, das sie durch den Bierverkauf verdienen.

Foto oben: "Guten Tag, Fahrzeugschein und Führerschein bitte!" – Die Polizei macht nun zehn Tage lang Jagd auf Alkohol- und Drogensünder. 

dn