Das Logo des 1. FC Köln | Foto: Bopp

Köln | Der 1. FC Köln wird gegen das FIFA-Urteil in Folge der Verpflichtung von U-19-Spieler Jaka Cuber Potocnik beim internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung gehen. Das Ziel ist es bis zum endgültigen Urteil eine Aussetzung der Strafe zu erwirken. Der 1. FC Köln erfuhr am gestrigen Mittwoch, 29. März, von dem Urteil der Fifa zur Klage von NK Olimpija Ljubljana wegen der Verpflichtung von Jaka Cuber Potocnik.

Potocnik wechselte im Januar 2022 zum 1. FC Köln in den Nachwuchs, nachdem er seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana, seinem Heimatverein, wegen zahlreicher Vertragsverletzungen seitens des Clubs kündigte. Der slowenische Erstligist warf dem Spieler daraufhin einen rechtswidrigen Bruch seines Arbeitsvertrags vor und klagte ihn sowie den 1. FC Köln bei der FIFA auf Zahlung von Schadensersatz an.

Potocniks ehemaliger Club wirft dem 1. FC Köln vor, den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet zu haben. Dagegen verteidigte sich der 1. FC Köln in einer umfassenden Klageerwiderung. Der Verein legte insbesondere Nachweise vor, die eine Anstiftung zum Vertragsbruch widerlegen.

Das FIFA Football Tribunal entschied in seinem Urteil vom 1. Februar 2023 dennoch, dass Potocnik seinen Arbeitsvertrag mit Olimpija Ljubljana ohne Rechtsgrund kündigte. Dem FC sei es zudem nicht gelungen, die Vermutung zu widerlegen, dass er als neuer Club den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet habe.

Die Fifa entschied:

  • Der Spieler wurde (unter Mithaftung des FC) zur Zahlung von Schadensersatz an Olimpija Ljubljana in Höhe von 51.750,- Euro verurteilt.
  • – Der Spieler wurde mit sofortiger Wirkung mit einer viermonatigen Spielsperre belegt.
  • Dem 1. FC Köln wird verboten, in den nächsten beiden Transferperioden neue Spieler (national oder international) zu registrieren.
  • Gegen dieses Urteil wird der 1. FC Köln beim internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung einlegen. Zudem wird beantragt, die Strafen bis zum endgültigen Urteil vorläufig auszusetzen.