Das Landgericht Köln. Foto: Bopp

Köln | dts | Im sogenannten Missbrauchskomplex Wermelskirchen ist der 45-jährige Hauptangeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Laut eines Urteils des Landgerichts Köln vom Dienstag beträgt das Strafmaß 14 Jahre und sechs Monate. Zudem wurde die anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet.

Das Gericht folgte damit zum Großteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann soll sich über Online-Plattformen als „Babysitter“ angeboten haben und so Zugang zu seinen Opfern bekommen haben. Dabei handelte es sich sowohl um Kleinkinder als auch um Jugendliche.

Der heute 45-Jährige war im Dezember 2021 von Spezialkräften festgenommen worden. Bei ihm wurde umfangreiches Bild- und Videomaterial gefunden, welches sexuellem Missbrauch an Jugendlichen, Kindern und Babys zeigt. Im Prozess hatte der Angeklagte die Taten gestanden.

rs