Die Kölner Philharmonie. Das Foto ist undadiert.

Köln | In der Kölner Philharmonie gilt ab Sonntag, 21. November die 2G-Regel. Ein Konzertbesuch mit negativem Testergebnis ist dann nicht mehr möglich.

Die Kölner Philharmonie reagiert sogar noch strenger, denn ab Sonntag gilt auch wieder Maskenpflicht auf allen Sitzplätzen und die Mund-Nase-Bedeckung muss die gesamte Veranstaltung über getragen werden. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren außerhalb der Schulferien.

Weiter heißt es in der Mitteilung der Philharmonie: „Die 2G-Regel gilt ebenfalls nicht für Besucherinnen und Besucher, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Attest hierüber verfügen. Sie müssen beim Einlass ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder eines höchstens sechs Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltests vorweisen.“

Personen die nicht der 2G-Regel entsprechen können ihre vor dem 19. November gekauften Tickets an den Vorverkaufsstellen zurückgeben, wo sie diese erworben haben.