Recyclingpapier
Auf Papier zu schreiben, das den Blauen Engel trägt, kommt der Umwelt gleich doppelt zugute: Wälder werden als wichtige Ressource und Lebensraum geschützt. Außerdem verschlingt die Herstellung von Recyclingpapier erheblich weniger Energie und Wasser als die Produktion aus Frischfasern (weißes Papier). Ein einziges Paket Recyclingpapier  (500 Blatt) spart im Vergleich zur Frischfaser-Konkurrenz die Menge Energie, mit der eine Glühlampe 44 Stunden lang brennt. So tragen auf Recyclingpapier gedruckte Texte auch zum Klimaschutz bei.

Mehrwegflaschen
Früher war nur bei Getränken in Mehrweg¬flaschen ein Pfand fällig. Jetzt zahlt der Kunde den Obolus auch auf Einwegflaschen und Dosen, die nur einmal verwendet werden. Da kann der Eindruck entstehen, dass die beiden Systeme ökologisch identisch abschneiden. Fakt jedoch ist: Mehrwegflaschen belasten Umwelt und Klima sehr viel weniger als Einwegverpackungen. Denn Mehrwegflaschen aus Glas können bis zu 50 mal wiederbefüllt werden, anschließend eingeschmolzen und zu neuen Glasverpackungen verarbeitet werden. Mehrwegflaschen mit dem „Blauen Engel„ – am besten aus der Region – bieten deshalb eine verlässliche Orientierung, umweltfreundlicher einzukaufen.
 

Bürogeräte
Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte mit dem Öko-Zeichen benötigen weniger Strom als vergleichbare Fabrikate. Zudem laufen sie leiser und werden so konstruiert, dass sie sich recyceln lassen. Derzeit sind im Handel 44 Com¬puter, Bildschirme und Tastaturen von insgesamt vier Herstellern mit dem Gütesiegel erhältlich. Zehn Fabrikanten bieten außer¬dem 102 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte mit dem „Blauen Engel„ an. Bürogeräte verbrauchen selbst dann noch Strom, wenn der Ein/Ausschalter auf „0„ steht. Deshalb ist es ratsam, immer eine ausschaltbare Steckerleiste zu nutzen.

Matratzen
Mit dem „Blauen Engel„ zu ruhen, bietet Sicherheit. Denn Textilien, Polster und Kleber enthalten keine Stoffe, die Krebs erzeugen, das Erbgut schädigen und die Fortpflanzung gefährden können. Bedenkliche Ausrüstungen wie Flamm- und Mottenschutzmittel sind verboten, für andere Substanzen wie etwa Formaldehyd bestehen Grenzwerte.

[nh; Quelle: Verbraucherzentrale Köln]