Eine Bahn der Rheinbahn in Düsseldorf. Das Foto ist undatiert.

Köln | Im Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 24. November die bundesweit gültige 3G-Regel. Darauf machten der Nahverkehr Rheinland (NVR) heute noch einmal ausdrücklich aufmerksam.

Wer also mit Bus oder Bahn in NRW unterwegs ist für den gilt: genesen, geimpft oder getestet. Der NVR kündigte Stichprobenkontrollen in den Bahnen und Bussen in Köln und NRW an. Wer erwischt wird, der muss die Bahn oder den Bus an der nächsten Haltestelle verlassen. Zudem wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro fällig.

Hinweise zu den gültigen Tests in Bus und Bahn

Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress). An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Kinder, Jugendliche und Studierende

Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Azubis ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant. Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen. Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.