Berlin | dts | Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, fordert anlässlich des fünften Jahrestags der „MeToo“-Debatte schärfere Gesetze gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. „Wir brauchen eine Reform des Antidiskriminierungsgesetzes“, sagte Ataman den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Der Gesetzgeber sehe bisher vor, dass Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, nur acht Wochen Zeit haben, um Ansprüche geltend machen zu können.

„MeToo hat aber gezeigt, dass viele Frauen erst Jahre später darüber sprechen können oder sich nicht trauen, gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen“, so Ataman. Deshalb müsse die Frist auf 12 Monate verlängert werden. Auch müsse im Gesetz geändert werden, dass Betroffene künftig auch gemeinsam klagen dürfen.

Mehr Anlaufstellen für Opfer gefordert

Bisher können sie das nur allein. „Das wirkt als erschwerendes Hemmnis, auch in diesem Punkt brauchen wir eine Änderung des Gesetzes“, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte den Funke-Zeitungen. Zudem brauche es mehr Anlaufstellen in Deutschland, die Opfer beraten, helfen und über die Rechtslage aufklären, wenn es zu einem Übergriff gekommen sei.

Ataman sagte weiter, dass die „MeToo“-Debatte für Deutschland „enorm wichtig“ gewesen sei. „Frauen haben sich ermutigt gefühlt, über ihre Erfahrungen zu berichten. Metoo war 2017 ein Befreiungsschlag für Frauen, die bis dahin verstummt waren“, so Ataman.

„Dabei ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz real – unabhängig davon, ob es sich um einen Großkonzern oder um eine kleine Firma handelt“, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte.

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