Düsseldorf | In diesem Jahr können sich 710 Häftlinge in Nordrhein-Westfalen über eine vorzeitige Haftentlassung freuen. Im vergangenen Jahr hätten rund 900 Häftlinge von der Weihnachtsamnestie profitiert, sagte ein Sprecher des Justizministeriums der Nachrichtenagentur dapd.

Nur Gefangene, die ohnehin zwischen dem 8. November und dem 2. Januar ihre Strafe abgesessen haben, kommen für die Amnestie in Frage. Außerdem müssten alle Entlassungsformalitäten erfüllt sein, der Häftling müsse gute Führung bewiesen haben und es dürften keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn laufen. Darüber hinaus müsse der Gefangene einverstanden sein. Es gebe immer wieder Häftlinge, die eine vorzeitige Entlassung ablehnten, sagte der Sprecher.

Ab dem 7. November entlassen die 37 Justizvollzugsanstalten (JVA) in NRW die Amnestierten. Dahinter stehe der klassische Weihnachtsgedanke, erklärte der Sprecher: „Weihnachten im Justizvollzug ist besonders hart.“ Für diejenigen, die bleiben müssen, wird es wie jedes Jahr Gottesdienste geben, in der JVA Castrop-Rauxel gibt es sogar einen Weihnachtsmarkt.

Autor: dapd