Das teilte der Verband in Frankfurt/Main mit. Im Bundesliga-Spiel zwischen Borussia Mönchengladbach und Borussia Dortmund am 23. April 2011 in Mönchengladbach wurde vor Spielbeginn und unmittelbar vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit im Dortmunder Zuschauerblock Rauchbomben und Pyrotechnik gezündet. Während des Dortmunder Bundesliga-Heimspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 30. April 2011 wurden in der 73. Spielminute zwei bengalische Feuer gezündet. In der 83. Spielminute wurden im gleichen Zuschauerblock ein weiteres bengalisches Feuer sowie eine Rauchbombe gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dts]