Köln | Die Dehoga Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf Pächter von Gastronomie- oder Hotellerie-Objekten besser zu schützen, wenn diese wegen der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Schließungen bei der Pacht in Rückstand geraten.

Die Situation sei aktuell so, dass die versprochene Novemberhilfe immer noch nicht auf den Konten der Unternehmen angekommen sei. Mit einer ähnlichen Situation rechnet der Verband auch für den Dezember. Die Außer-Haus-Geschäfte reichten nicht aus, um entsprechende Mittel zu generieren und viele Unternehmen verfügten nicht mehr über genügend Rücklagen.

Jetzt will die Dehoga Nordrhein erreichen, dass der Bundestag eine ähnliche Regel beschließt, wie im März, als das Kündigungsrecht eingeschränkt wurde, wenn das Nichtbezahlen der Miete auf Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen war. Der Verband macht zudem deutlich, dass am Ende jedes Monats die Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld in Vorleistung treten müssten, ohne zu wissen, wann die Agentur für Arbeit dies erstatte. Der Verband in einer schriftlichen Erklärung: „In Zeiten der völligen Verunsicherung und Perspektivlosigkeit, ohne ein Ziel vor Augen, fordert der Verband von der Politik, den Gastronomen und Hoteliers zumindest die Sicherheit zu geben, dass ihnen ihre Existenzgrundlage nicht durch Kündigung des Pachtobjektes genommen wird. Dies wäre eine Hilfe, die keiner besonderen finanziellen Kraftanstrengung bedarf, aber effektiv ist.“

Autor: red