Köln | Gestern Vormittag haben Kriminalpolizisten einen 52-jährigen Pulheimer auf der A57 gestoppt. Zuvor war der 52-Jährige durch eine gefährliche Fahrweise aufgefallen, so die Beamten, denn er habe den zivilen Streifenwagen der Polizei mehrfach abgedrängt. Die folgende Polizeikontrolle endete mit der Festnahme des Autofahrers, da er weder eine Fahrerlaubnis hatte und unter Drogeinfluss gestanden haben soll. 

Gegen 11:15 Uhr waren die Kriminalbeamten in einem zivilen Dienstfahrzeug auf der A1 in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs. Am Autobahnkreuz Köln-Nord wollten die Polizisten auf die A57 in Fahrtrichtung Köln wechseln. In diesem Moment sollen sie von einem Mercedes überholt worden sein. Der Fahrer dieses Fahrzeugs zog noch während dieses Vorgangs nach rechts. Nur durch ein schnelles Ausweichmanöver des Polizisten kam es nicht zu einem Zusammenstoß, erklären die Kölner Beamten.

Auf dem Beschleunigungsstreifen der A 57 setzte sich der Mercedesfahrer wieder auf gleiche Höhe mit dem Dienstfahrzeug und soll so verhindert haben, dass die Beamten auf die Autobahn auffahren konnten. Erneut zog der Mann nach rechts, sodass der Polizist wieder ausweichen musste, um einen Unfall zu verhindern.

Daraufhin setzten die Polizeibeamten ein mobiles Blaulicht auf das Fahrzeugdach, schalteten das Lichtsignal ein und forderten den Mercedesfahrer zum Anhalten auf. Kurz vor der Anschlussstelle Bickendorf fand die gefährliche Fahrt des Pulheimers ein Ende.

Keine Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss 

Bei der folgenden Personenkontrolle sollen die Kriminalbeamten festgestellt haben, dass der mittlerweile ruhig gewordene Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Mehr noch, er wurde bereits mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht, erklärt die Polizei Köln. Zudem soll sich herausgestellt haben, dass er unter Drogeneinfluss stand. Ein Arzt entnahm dem 52-Jährigen auf Anordnung eine Blutprobe. Das Fahrzeug des Tatverdächtigen ließen die Beamten zwischenzeitlich durch einen Abschleppunternehmer abtransportieren.

Eine Angehörige des Beschuldigten bezahlte dessen ausstehende Ersatzfreiheitsstrafe. Der 52-jährige muss sich jetzt jedoch erneut wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs und der Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Autor: ib