Köln | Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen eine Verlegung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe aus der Justizvollzugsanstalt Köln ausgesprochen. Das gehe aus einer Stellungnahme der Karlsruher Behörde an die Verteidiger der 37-Jährigen hervor, berichtete das Nachrichtenmagazin „Focus“ vorab. Die Entscheidung über eine Verlegung treffe in Kürze ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof.

Die mutmaßliche Mitgründerin der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hatte dem Bericht zufolge vor einigen Wochen beantragt, ihre Untersuchungshaft in einem „heimatnahen“ Gefängnis absitzen zu dürfen. Als Grund gab Zschäpe die innige Beziehung zu ihrer in Jena lebenden Großmutter an.

Autor: Andi Goral