Köln | In der vergangenen Woche hat der Kölner Zoll an zwei Tagen auch in Köln eine großangelegte Überprüfung von Unternehmen durchgeführt. Kontrolliert wurden mehr als 570 Arbeitgeber im südlichen Rheinland.

Wie die Zollbehörde am heutigen Montag nach Auswertung der Überprüfungsergebnisse mitteilte, kontrollierten die Beamten neben Kölner Unternehmen auch Arbeitgeber in Bonn, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Siegburg und Troisdorf. Bundesweit wurden mehr als 32.000 Beschäftigte nach ihrem Arbeitsverhältnis befragt, rund 4.500 Geschäftsunterlagen wurden überprüft.

An den beiden Einsatztagen Dienstag und Mittwoch vergangener Woche (11. und 12. September 2018) waren im Rheinland insgesamt 195 Zollbeamte beteiligt. Sie befragten rund 1.350 Personen und überprüften 133 Geschäftsunterlagen von Unternehmen.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Zahlreiche Verstöße gemeldet

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. Der Kölner Zoll leitete vor Ort 15 Ermittlungsverfahren ein, davon acht aufgrund von Mindestlohnverstößen.

Bundesweit sind in 3.291 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Das Hauptzollamt Köln wird in mehr als 130 Sachverhalten weitere Ermittlungen anstellen. In 44 Fällen gibt es Hinweise auf Mindestlohnverstöße, in 36 Fällen Anzeichen für Sozialleistungsmissbrauch, 20 Fälle von illegaler Ausländerbeschäftigung sowie 20 Hinweise auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, hieß es dazu abschließend.

Autor: bfl