Köln | Nach einer Fixierung durch Polizeibeamte des Rheinisch-Bergischen-Kreises ist ein 54-jähriger Mann am Montag gegen 4:45 Uhr an einem Herzstillstand verstorben, nachdem er von den Beamten in Bauchlage fixiert worden war. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen sechs Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ein. Die Kölner Polizei ist mit den Ermittlungen betraut.

Die Kölner Polizei schildert den Hergang des Falles so: Die Beamten seien zu einem Fall von häuslicher Gewalt in Leichlingen gerufen worden. Dort soll es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem 54-jährigen Verstorbenen und seiner 44-jährigen Schwester gekommen sein. Der Mann, so die Beamten, sei „rittlings auf seiner Schwester gesessen und habe diese massiv gewürgt“. Ein später hinzugezogener Rechtsmediziner wird von der Polizei dahingehend zitiert, dass die Schwester durch die Gewalteinwirkung des Bruders sich kurzzeitig in akuter Lebensgefahr befunden habe. Sie konnte allerdings nach kurzer ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.

Die eingesetzten Polizeibeamten sollen den Mann und die Schwester getrennt haben. Daraufhin haben sie ihn aus der Wohnung und dem Haus gebracht. Die Polizisten wollen den Mann dort zu Boden gebracht haben und fixierten ihn nach eigenen Angaben in Bauchlage. Dort muss er das Bewusstsein verloren haben, denn die Beamten zogen einen Notarzt hinzu, der nach Polizeiangaben den Mann versucht haben soll zu reanimieren. Wie lange die Fixierung andauerte, welche Methoden angewandt wurden und wie viele Polizeibeamten beteiligt waren ist unklar. Die Leiche des Mannes sei obduziert worden. Der Mann ist so die Rechtsmediziner an einem Herzstillstand in Folge der Fixierung in Bauchlage gestorben.

Die Pressemitteilung der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft ist allerdings zu rügen, denn sie ist selbst in diesem noch zu klärenden Fall unter Beteiligung von Beamten der NRW Polizei nicht von amtlicher Zurückhaltung geprägt, sondern alleine in der Überschrift schon tendenziös und gleicht einer medialen Vorverurteilung ohne die Hintergründe des Falles in Gänze zu kennen: „Polizeieinsatz bei Familienstreit – Aggressor verstorben“.

Autor: red