Köln | Die CDU Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der einen rechtlichen Rahmen für die Gründung von Kinderfeuerwehren in NRW ab dem Alter von sechs Jahren schaffen soll. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen lehnt dies ab. Die SPD spricht von einem nicht gut gemachten Entwurf.

CDU: Fatales Signal

Der CDU-Abgeordnete Christian Möbius aus Köln hält die Ablehnung durch Rot-Grün für ein fatales Signal für die Zukunft des Brandschutzes in Nordrhein-Westfalen. „Angesichts sinkender Mitgliederzahlen warten die Freiwilligen Feuerwehren händeringend auf eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Verweigerungshaltung von Rot-Grün ist deshalb ein Schlag ins Gesicht der Feuerwehrleute in Köln“, erklärt Christian Möbius, der weiter schreibt „Heute ist erst mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres der Eintritt in die Jugendfeuerwehr möglich. Bis dahin haben andere Vereine und Institutionen schon reichlich um Nachwuchs geworben. Das soll sich mit unserem Gesetzentwurf in Zukunft ändern. Deshalb wollen wir eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, mit deren Hilfe künftig auch schon Kinder ab sechs Jahren in Kinderfeuerwehren spielerisch an das Thema Brandschutz herangeführt werden können.“

Der CDU-Abgeordnete Christian Möbius weist zudem darauf hin, dass die Gründung von Kinderfeuerwehren auch ein Gewinn für die Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen sei: „Wenn es uns gelingt, die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren zu stabilisieren, bleiben den Steuerzahlern erhebliche Kosten für die Aufstellung von Berufsfeuerwehren erspart. Leider hat die rot-grüne Landesregierung offenkundig kein Interesse daran, die Allgemeinheit vor diesen Kosten zu bewahren“, kritisiert Möbius.

Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.“

„Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Mit dem Gesetzentwurf, der die Einrichtung sogenannter Kinderfeuerwehren früher ermöglichen soll, hat die CDU-Landtagsfraktion eine Vereinbarung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag abgeschrieben. Wesentliche Fragen bleiben darin aber ungeklärt oder werden erst gar nicht gestellt: Wie wird diese Arbeit nach der Gründung unterstützt? Welche Hilfestellung leisten wir als Land bei dieser wichtigen Aufgabe? Welche Veränderungen sind zusätzlich bei der Novellierung des FSHG erforderlich, um den Katastrophenschutz stärker zu betonen, aber auch um die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu stärken? Wie werden die Feuerwehrleute für diese besondere Arbeit mit kleinen Kindern pädagogisch geschult? Die Anhörung im Innenausschuss hat schon ergeben, dass auch die Feuerwehren in unserem Land es für vernünftiger halten, die Diskussion zur Einführung und rechtlichen Absicherung von Kinderfeuerwehren nicht isoliert, sondern im Rahmen der anstehenden Diskussion der erforderlichen Novellierung des FSHG zu führen. Auch wir möchten die Schaffung einer Kinderfeuerwehr nur als einen Baustein von vielen im Rahmen einer großen FSHG-Novelle sehen, die dringend erforderlich sind, um die Nachwuchsförderung und die Jugendarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren zu stärken.“

Autor: ag