Köln | Am heutigen Nachmittag sollte um 14 Uhr im Kölner Stadtteil Braunsfeld die türkische Band „Grup Yorum“ auftreten. Dies verhinderte die Kölner Polizei und verbot das Konzert.

Die Kölner Polizei wirft der Band vor „Propaganda-Material einer in Deutschland verbotenen, linksextremistischen und türkischen Organisation“ verbreiten zu wollen. Entsprechendes Material so Beamten sei im Vorfeld des Konzerts am Veranstaltungsort sichergestellt worden. Der Konzertsaal sei gesperr und anreisende Gäste weggeschickt worden. Die Staatsanwaltschaft habe ein Strafverfahren eingeleitet, so die Polizei Köln in ein Mitteilung.
„Grup Yorum“ gilt als Band mit politischen Songtexten und wirde dem Genre Folk-Rock, Folk und Protestsongs zugeordnet. Türkische und deutsche Behörden rechnen die Band dem ideologischen Spektrum der türkischen Partei DHKP-C zu. Die Band existiert seit 1987. 2010 gab die Band ein großes Jubiläumskonzert im Inönü-Stadion vor 50.000 Zuhörerinnen und Zuhörern. Die Band sieht sich vor allem in der Türkei immer wieder staatlicher Repression ausgesetzt. So wurden 2016 acht Bandmitglieder in der Türkei festgenommen und nach vier Monaten wieder freigelassen.

Anfrage der Linken zur „Grup Yorum“ aus dem Jahr 2017 an die Bundesregierung

Ulla Jelpke, Christine Buchholz und Dr. Diether Dehm aus der Linksfraktion im Deutschen Bundestag stellten im Juli 2017 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur „Grup Yorum“ und ob der Bundesregierung sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur der Band vorlägen. Die Bundesregierung ordnete ein: „Die türkische Musikgruppe Grup Yorum wurde nach eigenen Angaben als Reaktion auf die Entpolitisierungs- und Ein-schüchterungspolitik nach dem Militärputsch von 1980 von Istanbuler Studenten gegründet. Sie stellt sich selbst als „Stimme der Völker Anatoliens“ dar, als „un-verzichtbarer  Name  im  Kampf  für  Rechte  und  Freiheiten“,  als  Gruppe,  die  ein „revolutionär-sozialistisches   Musikverständnis“   pflegt.   Neben   regelmäßigen Konzerten haben Mitglieder von Grup Yorum sich immer wieder auch an Massenaktionen,  Demonstrationen,  Streiks,  Fabrik-  und  Universitätsbesetzungen  in der  Türkei  beteiligt  und  wurden  wiederholt  festgenommen  und  zu  Haftstrafen verurteilt.  Die  engen  Verbindungen von  Grup  Yorum  zur  1998 verbotenen  DHKP-C  sind Inhalt richterlicher Entscheidung. So stellte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart  in  seinem  Urteil  gegen  die  DHKP-C-Funktionäre  Özgür  A.,  Sonnur  D., Yusuf T. und Muzaffer D. vom 28. Juli 2015 fest: „Integraler Bestandteil propagandistischer Maßnahmen der DHKP-C ist die Ein-bindung der türkischen Musikergruppe „Grup Yorum“, die – als Reaktion auf den im  Jahre  1980  erfolgten  Militärputsch  in  der  Türkei –  im  Jahr  1985  von  einer sozialistisch-revolutionär  ausgerichteten  Studentenschaft  gegründet  wurde.  Zu dem Repertoire der Musikergruppe gehören vor allem Themen, die den „antifaschistischen  und  antiimperialistischen  Kampf,  Gefängnismassaker,  Naturkatastrophen und imperialistische Kriege“ betreffen. „Grup Yorum“ pflegt ein „revolutionär-sozialistisches Musikverständnis“ und bekennt sich, zu einem Umsturz des „kapitalistischen Systems (weltweit)“ beitragen zu wollen.“
Weiter schätzt die Bundesregierung ein: „„Grup  Yorum“  dient  der  DHKP-C  zur  ideologischen  Indoktrination  und  damit Mobilisierung der (Volks-) „Massen“; „Grup Yorum“-Musiker fördern die Ziele der  DHKP-C  und  deren  „Kampf“  durch  entsprechende  propagandistische  Verlautbarungen wie z. B. Liedtexte bei Konzerten oder Stellungnahmen bzw. Interviews bei sonstigen Veranstaltungen wie z. B. – von der Anatolischen Föderation veranstalteten – Podiumsdiskussionen oder Protestaktionen. Regelmäßig werden bei „Grup Yorum“-Konzerten die jeweils aktuellen Kampagnen und Parolen der DHKP-C thematisiert.“
Die Tonträger der „Grup Yorum“ sind in Deutschland frei verkäuflich, sagte die Bundesregierung 2017, die auch feststellt, dass bei bilateralen Gespräche zwischen Deutschland und der Türkei im Rahmen des Austausches des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Band Thema war. 2017 stellte die Bundesregierung fest, dass die türkische Seite nie um ein Auftrittsverbot der Band in Deutschland angefragt habe. Bis 2017 trat die Gruppe bei mehreren Großkonzerten in Deutschland darunter Düsseldorf oder Fulda auf. Die DHKP-C ist vom Bundesinnenministerium verboten. Dieses Verbot wurde 1983 gegen die Devrimci Sol ausgesprochen und 1989 bei ihrer Nachfolgeorganisation DHKP-C bekräftigt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Verbot der DHKP-C. Bis 2017 stellt die Bundesregierung fest: „Über eine Gefährdung von Konzertbesuchern oder der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit einem Auftritt der ‚Grup Yorum‘ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. “

Autor: Von Redaktion